Der Begriff
Affektivität wird in der
Psychiatrie und
Psychologie verwendet. Er ist von
Eugen Bleuler (1857–1939) geprägt worden und bezeichnet die Gesamtheit des
Gefühls- und
Gemütslebens. Er umfasst somit die
Affekte,
Emotionen,
Stimmungen wie die
Triebhaftigkeit. Der Begriff Affektivität steht bei Bleuler in Beziehung zum Begriff der
Ambivalenz und kennzeichnet damit den Gegensatz zwischen
rationaler Beurteilung und
affektiver Bewertung, siehe dazu den Unterschied zwischen den älteren Begriffen
Geisteskrankheit und
Gemütskrankheit. Es handelt sich bei der Affektivität nicht nur um graduell und quantitativ bemerkenswerte bzw. starke seelische Erlebnisweisen und Reaktionen, wie sie etwa bei sog.
Affekttaten auftreten, sondern auch um solche, die durch leichtgradige seelische Energiebeträge hervorgerufen und bedingt sind. Bleuler unterscheidet von der Affektivität die
Sinnesempfindungen und sonstigen Körperempfindungen. Auch solche Gefühle wurden von Bleuler von der Affektivität unterschieden, die eine innere Wahrnehmung z. B. der Gewissheit oder der Wahrscheinlichkeit darstellen oder die als unklare Gedanken oder Erkenntnisse auftreten. Die Verbindung von Gefühlen mit Gedanken ist auch als gefühlsbetonte
Vorstellung zu bezeichnen. Unangenehme und verunsichernde Verbindungen dieser Art werden auch als
Komplexe bezeichnet, die gewöhnlich aus konflikthaften früheren Situationen hervorgehen. Sie verhindern meist die Rückkehr in eine gewohnte seelische Ausgangslage. Fast allein durch Affektivität werde der
Charakter eines Menschen bestimmt, der diese „
Ausgangslage“ speziell umschreibt und somit auch die Mechanismen der
Abwehr, mit denen diese Ausgangslage wiederhergestellt wird. So machten etwa leicht wechselnde, aber zur Euphorie neigende Gefühle den
Sanguiniker aus, anhaltende und tiefe den
Phlegmatiker. Der moralische Charakter werde durch affektive Verbindungen mit Begriffen des Guten und Bösen bestimmt.