Agenturen der Europäischen Union


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Agenturen der Europäischen Union
Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtsfähigkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstützen sollen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Organe (Sekundärrecht) gegründet.

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