Die
Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der
Europäischen Union mit meist eigener
Rechtsfähigkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstützen sollen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht durch die Gründungsverträge (
Primärrecht), sondern durch
Rechtsakte der Organe (
Sekundärrecht) gegründet.