Die
Agrarbehörden sind in
Österreich für die Vollziehung aller Angelegenheiten der
Bodenreform zuständig. Sie sind neben den Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung als Sonderbehörden eingerichtet. Gleichwohl sind sie Verwaltungsbehörden, auch wenn sie in bestimmten Fällen über Angelegenheiten entscheiden, die außerhalb agrarbehördlicher Verfahren in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen.