Unter
Aktivierung versteht man die Aufnahme eines
Vermögensgegenstandes (
HGB-Terminologie) bzw.
Vermögenswerts/Assets (
IFRS-Terminologie) in der
Aktivseite der
Bilanz. Ob eine Aktivierung erfolgen muss, darf oder zu unterbleiben hat, ergibt sich aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.