Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“, aus alius „ein anderer“ und ibi „da, dort“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zurTatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und somit als Täter nicht in Frage kommt oder kommen soll. Es bedarf im strafrechtlichenErmittlungsverfahren der Bestätigung durch Beweise, Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik.