Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)


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Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Der Allgemeine Teil (AT) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umfasst die §§ 1–240, die als Buch 1 den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB – den vier Büchern des SchuldrechtsSachenrechtsFamilienrechts und Erbrechts – vorangestellt sind.

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