Das
Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt den sicheren Betrieb der Eisenbahn in
Deutschland und bezweckt ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene. Seine ursprüngliche Fassung wurde am 29. März 1951 erlassen. Es wurde am 27. Dezember 1993 als Artikel 5 des
Eisenbahnneuordnungsgesetzes neu gefasst.