Allgemeines Eisenbahngesetz


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Allgemeines Eisenbahngesetz
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt den sicheren Betrieb der Eisenbahn in Deutschland und bezweckt ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene. Seine ursprüngliche Fassung wurde am 29. März 1951 erlassen. Es wurde am 27. Dezember 1993 als Artikel 5 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes neu gefasst.

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