Allgemeinverbindlicherklärung


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Allgemeinverbindlicherklärung
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags nach Tarifvertragsgesetz bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.

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