Als
Altbau wird ein
Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen
Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise
Mauerwerkswände,
Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von
Betonwänden und -decken sowie Verbund- und
Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner
Mietspiegel definiert und verwendet.