Amt (, aus
urgerm. ‚Gefolgsmann‘, entlehnt aus
gall.-lat. ambactus ‚Dienstmann‘, ‚Höriger‘) steht für:
- Amt (Beamtenrecht), von einem Amtsträger bekleidetes Amt im statusrechtlichen Sinn
- Amt (Behörde), eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
- Amt (historisches Verwaltungsgebiet), eine spätmittelalterlich/frühneuzeitliche Einrichtung zur Verwaltung der Rechte von Landesherrn oder Stadtherrn
- Amt (Herzogtum Nassau), ein Verwaltungsbezirk und erstinstanzliches Gericht im Herzogtum Nassau
- Amt (Dänemark), oberste Verwaltungsgliederung in Dänemark bis 2006
- Amt (Kommunalrecht), ein Gemeindeverbund in mehreren deutschen Ländern
- Amt (Liturgie), in der römisch-katholischen Kirche eine Bezeichnung der Heiligen Messe
- Amt (Verwaltungsgliederung), eine Struktur der Verwaltung
- Ehrenamt, freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit
- Kirchliches Amt, in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker
- Öffentliches Amt, das Amt eines Politikers oder eine andere öffentliche Funktion
- Wählamt, siehe Vermittlungsstelle, Ortsstelle des öffentlichen Telefonnetzes
- Zunft, norddeutsch