Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an. Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad. Im Vorbereitungsdienst, und bis zur Dienstrechtsreform 2009 auch in der laufbahnrechtlichen Probezeit, führen Beamte und Richter anstelle der Amts- eine Dienstbezeichnung.