Die
Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer
Behörde für eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird
ersuchende Behörde genannt. Die Behörde, die Amtshilfe leisten soll, wird als
ersuchte Behörde bezeichnet. Die Amtshilfe unter
Justizbehörden wird
Rechtshilfe genannt.