Amtssitz


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Amtssitz
Der Amtssitz bezeichnet ein Gebäude oder ein Gebäudeensemble, in dem das Staatsoberhaupt eines Landes oder seiner Teilstaaten residiert. Es befindet sich meist vom eigentlichen Regierungssitz getrennt und dient vorwiegend repräsentativen bzw. protokollarischen Zwecken. Der Amtssitz als solcher beschränkt sich auf Länder, in denen das Staatsoberhaupt eine einzelne und gewählte Person ist, scheidet also für Monarchien aus (d.h. Elisabeth II. beispielsweise hat keinen Amtssitz, sondern eine Residenz). Ferner werden in Deutschland auch die Sitze verschiedener Behördenleiter als Amtssitz bezeichnet.

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