Die
Amtssprache ist die im
Sprachenrecht verbindlich geregelte
Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den
Bürgern gilt. In der Amtssprache werden
Verwaltungsakte und
Normen verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt,
Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch
Schriftsätze vor Gericht und
Anträge eingereicht werden.