In der
Europäischen Union werden aktuell 24
Sprachen als
Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die Sprachenfrage wurde durch die erste
Verordnung festgelegt, die überhaupt von der
EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten). Rechtsgrundlage für die Verordnung ist aktuell
AEUV: „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“