Das
Amtssprachengesetz (, ) ist ein 1969 vom
Parlament von Kanada verabschiedetes und 1988 revidiertes Gesetz. Es gewährt der englischen und der französischen Sprache einen gleichberechtigten Status innerhalb der kanadischen Bundesverwaltung. Sie werden dadurch zu
Amtssprachen erhoben und sind von Gesetzes wegen anderen Sprachen übergeordnet. Zwar ist das Amtssprachengesetz nicht das einzige Sprachengesetz des Bundes, es bildet jedoch das Fundament der
offiziellen Zweisprachigkeit.