Ein
An-Institut ist eine organisatorisch sowie rechtlich eigenständige
Forschungseinrichtung, die einer
deutschen
Hochschule angegliedert ist. Es hat eine private
Rechtsform, zum Beispiel als
gGmbH. Anteilseigner können in verschiedenen Kombinationen
Staat,
Universität,
Trägerverein,
Professoren und
Industrie sein. Geleitet wird ein An-Institut oft von einem oder mehreren Professoren, die auch eine Professur an der Universität innehaben, und nebenberuflich bei dem An-Institut beschäftigt sind. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.