Unter einem Anbau versteht man sowohl eine bauliche Maßnahme mit dem Zweck, die Nutzfläche eines bereits bestehenden Gebäudes zu erweitern, als auch das Ergebnis dieser Maßnahme, den entstandenen Gebäudeteil. Für einen Anbau muss eine Baugenehmigung vorliegen und er muss dem Vorgaben des öffentlichen Baurechts entsprechen.