Die
Anhörung ist Teil des
Verwaltungsverfahrens. Bei einer Anhörung gibt eine Behörde einer Person die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt zu einer Behördenentscheidung vorzubringen. Sie dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären, um eine richtige Entscheidung der Behörde herbeizuführen, die die Rechte des Angehörten wahrt.