Anhörungsrüge


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Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge oder Gehörsrüge ist ein besonderer Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ( Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die Entscheidung sonst ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Es handelt sich um einen Fall der Durchbrechung der Rechtskraft. Eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs ( Abs. 1 GG) gerügt werden soll, ist nur dann zulässig, „wenn gegen die angegriffene Entscheidung ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist und zuvor versucht wurde, durch Einlegung einer Anhörungsrüge (insbesondere  ZPO,  VwGO,  SGG,  ArbGG,  FamFG,  FGO, , StPO) bei dem zuständigen Fachgericht Abhilfe zu erreichen“.

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