Maßgeblich für den Begriff des
Anrainers ist die gemeinsame Grenze, der
Rain. Allgemein wird unter
Anrainer der Nachbar bzw. "angrenzend Wohnender" verstanden. In der Rechtssprache, besonders in
Österreich wird
Anrainer im Sinne von "Anlieger, Grenznachbar" verwendet. Gebräuchlich ist im
Völkerrecht ein an ein Gewässer bzw. Meer angrenzendes Land als
Anrainerstaat zu bezeichnen, z. B. im
Seerecht in der
Klausel für die Schifffahrt: "Die Durchfahrt ist nur Anrainern erlaubt." In Deutschland wird meist der Ausdruck
Anlieger verwendet, in der
Schweiz und
Liechtenstein auch
Anstößer. Anrainer sind beispielsweise die Bewohner oder Besitzer aneinander grenzender Grundstücke. Auf staatlicher Ebene sind Anrainer angrenzende Länder, die auch als
Anrainerstaaten bezeichnet werden.