Der Begriff
ante mortem (
lateinisch für „vor dem Tod“) wird oft in der
Kriminologie und
Rechtsmedizin benutzt. Er beschreibt beispielsweise Verletzungen, welche dem Opfer vor seinem Tod zugefügt wurden, die aber gesondert von den zum Tode führenden Verletzungen zu betrachten sind. Das Gegenteil ist
post mortem.