Anwärter (Beamtenrecht)


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Anwärter (Beamtenrecht)
Ein Anwärter ist im Beamtenrecht eine Person mit dem statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in Deutschland in einer Laufbahnausbildung befindet. Es gelten spezielle Ausbildungs- und Prüfungs(ver-)ordnungen, die der Bund bzw. die Länder für jede einzelne Laufbahn erlassen haben. Das Berufsbildungsgesetz oder Tarifverträge für Auszubildende/Studenten im öffentlichen Dienst finden auf Beamtenanwärter keine Anwendung. Soweit der Anwärter noch nicht volljährig ist, ist allerdings das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden.

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