Der
Anwendungsvorrang ist in der
Rechtswissenschaft eine der beiden Formen, eine
Normenkollision aufzulösen. Danach kann ein
Sachverhalt grundsätzlich von mehreren
Rechtsnormen erfasst werden, jedoch findet nur eine Rechtsnorm, nämlich die speziellere, auf den Sachverhalt Anwendung. Die Anwendung der verdrängten, womöglich höherrangigen Norm, ist gesperrt. Der Begriff stammt von
Hartmut Maurer.