Anwendungsvorrang


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Anwendungsvorrang
Der Anwendungsvorrang ist in der Rechtswissenschaft eine der beiden Formen, eine Normenkollision aufzulösen. Danach kann ein Sachverhalt grundsätzlich von mehreren Rechtsnormen erfasst werden, jedoch findet nur eine Rechtsnorm, nämlich die speziellere, auf den Sachverhalt Anwendung. Die Anwendung der verdrängten, womöglich höherrangigen Norm, ist gesperrt. Der Begriff stammt von Hartmut Maurer.

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