Anwerbeabkommen


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Anwerbeabkommen
Insgesamt neun Anwerbeabkommen wurden von 1955 bis 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten geschlossen. Sie regelten den – damals noch als befristet gedachten – Arbeitsaufenthalt ausländischer Arbeitnehmer als so genannte „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik.

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