Apfel (Heraldik)


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Apfel (Heraldik)
Der Apfel ist in der Heraldik eine gemeine Figur und kann mit anderen Figuren im Schild sein. Dargestellt wird die Frucht des Apfelbaumes. In der Regel erscheint im Wappen eine Kugel mit einem Stiel und einem Laubblatt daran, die zum Schildhaupt zeigen. Es kommt selten vor, dass diese drei Teile der Wappenfigur nicht in einer Tinktur im Schild gezeigt sind. Stiel und Blatt sind nicht zwingend notwendig, erleichtern aber die Erkennung. Bevorzugt sind für den Apfel die Metalle und Farben Gold, Silber, Rot und Grün. Es werden ein oder drei Äpfel nach den heraldischen Regeln als Wappenfigur genommen (balkenweisepfahlweise oder 2:1) und regelgerecht in das Wappen gestellt. Bei mehreren Äpfeln kann auch ein stärkerer Zweig oder einer Ranke ähnliches Geäst zur Wappenfigur kommen.

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