Eine
Apostolische Administratur bzw. eigentlich „für dauernd errichtete Apostolische Administratur“ ist ein Verwaltungsbezirk der
römisch-katholischen Kirche. Ihr kommt der Charakter einer
Teilkirche zu. Sie wird aber nicht durch einen eigenen
Bischof, sondern durch einen
Apostolischen Administrator geleitet, der seine Dienststellung im Gegensatz zu den Bischöfen nicht aus dem
göttlichen Recht herleitet, sondern im Auftrag und als Stellvertreter des Papstes handelt. In der Regel ist der Apostolische Administrator ein
Weihbischof.