Der Begriff
Arbeit im
volkswirtschaftlichen Sinne umfasst alle menschlichen Tätigkeiten, die unmittelbar der Einkommenserzielung dienen, unabhängig ob es sich bei diesem
Produktionsfaktor um eine manuelle oder geistige Beschäftigung handelt. Arbeit kann aber auch als jede menschliche Tätigkeit definiert werden, die auf die Befriedigung der
Bedürfnisse anderer Personen gerichtet ist. In diesem Sinne erfasst die volkswirtschaftliche Definition beispielsweise nicht die von Hausfrauen kostenlos erbrachte Arbeit sowie gemeinnützige oder
ehrenamtliche Tätigkeiten, sondern reduziert den Begriff Arbeit auf
Erwerbsarbeit.