Arbeitnehmer, österreichisch auch
unselbständig Beschäftigte, schweizerisch
Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses aufgrund eines
privatrechtlichen Vertrags (
Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Nach dem
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den
Selbständigen und den
mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der
Erwerbstätigen.