Unter
Arbeitsbedingungen sind die für ein
Arbeitsverhältnis wirksamen Konditionen zu verstehen. Diese sind im
Arbeitsvertrag geregelt. Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen orientiert sich in der Regel an der betrieblichen Situation, aber auch an gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung für
Soziale Angelegenheiten hat auch der
Betriebsrat ein
Mitbestimmungsrecht (
BetrVG) bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.