Arbeitsmarktpolitik ist ein Teilbereich der
Arbeitspolitik und umfasst alle Maßnahmen der
öffentlichen Hand, die eine regulierende Funktion auf das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage in einer Volkswirtschaft haben. Der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im
Arbeitsförderungsrecht resultiert aus der politischen Auffassung, dass ein freier bzw. unregulierter Arbeitsmarkt Phänomene zeitigt, die gesellschaftlich nicht wünschenswert sind. Arbeitsmarktpolitik kann insofern sowohl explizit Gegenstand einer politischen Programmatik, wie etwa in einer
sozialen Marktwirtschaft sein oder auch implizit aus pragmatischem Handeln in liberalen Wirtschaftssystemen resultieren.