Der
Arbeitsunfall (andere Bezeichnungen:
Betriebsunfall,
Berufsunfall) ist neben der
Berufskrankheit der zweite
Versicherungsfall der
gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten
Freizeit-,
Sport- und
Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind länderspezifisch unterschiedlich.