Als
Archipelgewässer werden
Hoheitsgewässer bezeichnet, die zwischen den Inseln eines
Archipels eines
Inselstaats liegen. Die völkerrechtlich anerkannte Möglichkeit der Einrichtung von Archipelgewässern wurde mit dem
Seerechtsübereinkommen der
UNO von 1982 geschaffen. Insbesondere die Philippinen hatten sie jedoch bereits seit langem beansprucht und sie waren auf mehreren Seerechtskonferenzen seit 1930 diskutiert worden. Daneben übte Indonesien bereits vor dem Entwurf des Seerechtsübereinkommen die Praxis von Archipelgewässern aus.