Das Asylgesetz (AsylG) (frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht auf Asyl nach GG. Zusammen mit einigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes bildet das Asylgesetz den wesentlichen Teil des Flüchtlingsrechts. Durch Art. 1 Nr. 1 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes erhielt das Gesetz mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 seine heutige Bezeichnung.