Das
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist ein
Artikelgesetz, das angesichts der sich im Jahr 2015 zuspitzenden sogenannten
Flüchtlingskrise in Deutschland verschiedene Änderungen im
deutschen Asylrecht vorgenommen hat. Das Gesetz soll das Asylverfahren beschleunigen, die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfachen und Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen könnten, beseitigen. Gleichzeitig soll die Integration von Ausländern mit
Bleibeperspektive verbessert werden. Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, soll zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden können.