Das deutsche
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (
Atomgesetz) ist die gesetzliche Grundlage für die Nutzung der
Kernenergie und von
ionisierenden Strahlen in
Deutschland. Es trat in seiner ursprünglichen Fassung 1960 in Kraft; in Berlin traten die Paragraphen 40 bis 52 erst am 20. Oktober 1961 in Kraft. Die Gesetzesmaterie lässt sich im weitesten Sinne dem besonderen
Verwaltungsrecht oder genauer dem
Umweltrecht zuordnen. Das Atomgesetz ist zudem Grundlage verschiedener
Rechtsverordnungen. Das sind Durchführungsverordnungen zum Atomgesetz (atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung, atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung, Kostenverordnung zum Atomgesetz,
atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung, atomrechtliche Verfahrensverordnung, atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung, Endlagervorausleistungsverordnung) – aber auch die
Strahlenschutzverordnung und die
Röntgenverordnung.