Als
Außendienst (AD) wird in der speziellen
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere im
Vertrieb, die Tätigkeit eines
Reisenden oder
Handelsvertreters, häufig auch die Arbeit von
Servicepersonal bezeichnet, welches im Hersteller- oder Händlerauftrag Kunden besucht und technische Arbeiten vor Ort erledigt sowie dabei ebenfalls (
Ersatzteil-)Verkäufe oder
Zusatzverkäufe abwickelt. Hierbei wird regelmäßig ein
Verkaufsgespräch mit dem Kunden geführt und in manchen Fällen ein
Inkasso, z. B. für Anzahlungen vorgenommen. Eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Außendiensttätigkeit gewinnt die Markt- und Kundenbeobachtung.