Unter
Aufbewahrungspflicht wird die Pflicht verstanden, bestimmte Geschäftsunterlagen zu abgeschlossenen
Geschäftsvorgängen für
handelsrechtliche oder
steuerrechtliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf sie bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen für Deutschland finden sich in
HGB,
AO sowie
UStG. Daneben gibt es branchen- oder anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten für Dokumente in der
öffentlichen Verwaltung,
Pharmaforschung,
Lebensmittel- und
Pharmaproduktion,
Krankenhäusern,
Qualitätssicherung,
Umweltschutz,
Telekommunikation,
Energieerzeugung,
Bauwesen usw.