Unter
Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts, im Bereich des Datenschutzrechts und teilweise im
Schulrecht der Bundesländer verwendet, dort aber nicht definiert.