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Auflassung
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Auflassung
Die
Auflassung
ist ein Begriff aus dem
Sachenrecht
des
Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der
Übereignung
von
Grundstücken
. Die Übereignung (Auflassung und Eintragung) ist ein
Verfügungsgeschäft
. Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich, weil das deutsche Recht das
Trennungsprinzip
aufstellt, wonach ein Eigentumswechsel nicht schon mit dem
Verpflichtungsgeschäft
(meist einem
Kaufvertrag
) erfolgt.
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