Auftragnehmer ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtssprache - nicht ganz präzise - bei verschiedenen Vertragstypen, etwa beim
Dienstvertrag (eigentlich: Dienstherr und Dienstverpflichteter) oder
Werkvertrag (eigentlich Unternehmer und Besteller), zur Bezeichnung desjenigen Vertragspartners verwendet wird, der sich zur Erbringung überwiegend nichtgeldlicher Leistungen gegenüber dem anderen Vertragspartner, dem
Auftraggeber, verpflichtet hat. So spricht man etwa vom Architekten oder vom Bauunternehmer beim Bauvertrag manchmal als „Auftragnehmer“.