Auftragsbestätigung


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Auftragsbestätigung
Nach DIN 69905 ist die Auftragsbestätigung (kurz AB) die „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“. Korrekt müsste es heißen, dass die Auftragsbestätigung die Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber ist, dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchführen wird.

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