Ein
Auftragsmord ist der
Mord eines Menschen, ausgeführt von mindestens einer Person, dem Auftragsmörder, der von einer oder mehreren Personen oder Organisationen oder einem Staat beauftragt und dafür bezahlt oder in anderer Form entlohnt wird. Aus der
englischen Sprache entlehnt, wird auch häufig die Bezeichnung
Killer für einen Auftragsmörder benutzt. Die Tat ist in Deutschland unter , und
StGB geregelt und wird demnach ebenso wie
Mord bestraft.