Das deutsche
Aufwendungsausgleichsgesetz regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen
Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet werden (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren).