Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei bestimmten
Wahlsystemen zustandekommenden
Überhangmandate so auszugleichen, dass andere
Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament entsprechend ihrem
Zweitstimmenanteil (d. h. gemäß der
Verhältniswahl) vertreten sind.