Ausgleichsmandat


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Ausgleichsmandat
Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei bestimmten Wahlsystemen zustandekommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil (d. h. gemäß der Verhältniswahl) vertreten sind.

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