Der
Ausgleichstaxfonds (ATF) wird beim
österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gebildet. Er hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vertreten und unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den rechtskräftig vorgeschriebenen Ausgleichstaxen, den Zinsen und sonstigen Zuwendungen.