Das deutsche
Ausländergesetz (AuslG) wurde erstmals 1965 verabschiedet und damit zehn Jahre nach dem ersten
Anwerbeabkommen mit Italien und als bereits mit sechs weiteren Ländern
Anwerbeabkommen geschlossen worden waren. Es wurde 1990 durch eine Neufassung ersetzt. Es trat am 31. Dezember 2004 außer Kraft. Das AuslG wurde zum 1. Januar 2005 durch das
Aufenthaltsgesetz (verkündet als Artikel 1 des
Zuwanderungsgesetzes) ersetzt. Das AuslG bildete zusammen mit dem
Asylverfahrensgesetz (heutige Bezeichnung:
Asylgesetz) die beiden wesentlichen Elemente des deutschen
Ausländerrechts. Zum AuslG ist eine Durchführungsverordnung (DVAuslG) ergangen, die ebenfalls am 31. Dezember 2004 außer Kraft getreten ist.