Unter
Börsenusancen versteht man
Handelsbräuche, die entweder auf einer einheitlichen, freiwilligen und dauernden tatsächlichen Übung beruhen oder als festgelegte Börsenbedingungen existieren und der Abwicklung von Börsengeschäften dienen. Börsenusancen und andere Verhaltensregeln können, müssen aber nicht in regionale
Börsenordnungen aufgenommen werden.