Als
Bürgerprotest bezeichnet man eine
Unmutsäußerung eines Teils der
Einwohnerschaft einer Gemeinde oder eines Stadtviertels gegen eine politische oder verwaltungstechnische Entscheidung ihrer
gewählten Volksvertreter oder örtlichen Verwaltung. Der
Bürgerprotest ist in demokratischen Staatsformen ein
Bürgerrecht. Der
Bürgerprotest entsteht oftmals spontan durch ein subjektiv annähernd zeitgleich empfundenes Unrechtsgefühl einer Gruppe von
Bürgern.